Familienrecht

Rechtsanwältin Siebert-Lindemann steht ihren Mandanten zu allen Fragen rund um das Thema Ehe, Partnerschaft, Trennung, Scheidung und „rund ums Kind“ gerne zur Verfügung.

Schon vor der Eheschließung kann durch einen Ehe- oder Partnerschaftsvertrag späteren Auseinandersetzungen Einhalt geboten werden, sie informiert über alle zulässigen Möglichkeiten der Vertragsgestaltung.

Stehen Fragen rund um Trennung und Scheidung im Raum, berät, informiert und vertritt sie – sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich – im Unterhaltsrecht, im Umgangs- und Sorgerecht für minderjährige Kinder, beim Kindesunterhalt und im Kindschaftsrecht, im ehelichen Güterrecht zur Vermögenstrennung oder im Versorgungsausgleichsverfahren.

Auch Konzepte für Trennungs- und Scheidungsvereinbarungen erstellt sie für ihre Mandanten, auf Wunsch auch in zielorientierten Gesprächen und Verhandlungen mit dem jeweils anderen Partner bzw. dessen Vertreter.