Impressum

Rechtsanwältin Petra Siebert-Lindemann
Am Schloß 20
61184 Karben
Tel: +49-6039-926853
Fax: +49-6039-926849
petra.siebert-lindemann@t-online.de
USt.-Id.: DE 243718184

Rechtsanwältin Siebert-Lindemann ist in der Bundesrepublik Deutschland zugelassen, die Berufsbezeichnung „Rechtsanwältin“ wurde in der Bundesrepublik Deutschland verliehen. Sie ist zugelassen am Amtsgericht Darmstadt, Landgericht Darmstadt und Oberlandesgericht Frankfurt am Main. Unabhängig von dieser Zulassung ist sie bei allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten sowie bei allen anderen Gerichtszweigen in Deutschland auftretungsberechtigt. Die für sie zuständige Kammer ist die Rechtsanwaltskammer Frankfurt am Main, Bockenheimer Anlage 36, 60322 Frankfurt, Tel. +49/69/170098-01, Fax: -50, E-Mail: info@rak-ffm.de.

Berufshaftpflicht:
Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte sind aufgrund der Bundesrechtsanwaltsverordnung verpflichtet, eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer Mindestversicherungssumme von 250.000 € zu unterhalten. Die Einzelheiten ergeben sich aus § 51 BRAO. Die Berufshaftpflichtversicherung der Rechtsanwältin Siebert-Lindemann besteht bei der Allianz Versicherung AG, 10900 Berlin. Der räumliche Geltungsbereich des Versicherungsschutzes umfasst das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland.

Es gelten folgende Gebühren- und Berufsordnungen:
BRAO – Bundesrechtsanwaltsordnung BORA – Berufsordnung für Rechtsanwälte RVO – Fachanwaltsordnung FAO – Gesetz über die Vergütung der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz)
Standesregelungen der Rechtsanwälte der Europäischen Gemeinschaft.

Diese Gesetzestexte können Sie im Internet unter http://www.brak.de (http://www.brak.de) und dort unter dem Stichwort „Berufsrecht“ abrufen.

Verantwortlich für den redaktionellen Inhalt (§ 55 RStV):
Rechtsanwältin Petra Siebert-Lindemann, Am Schloss 20, 61184 Karben

Außergerichtliche Streitbeilegung:
Bei Streitigkeiten zwischen Rechtsanwälten und ihren Auftraggebern besteht auf Antrag die Möglichkeit der außergerichtlichen Streitschlichtung bei der für den jeweiligen Rechtsanwalt zuständigen Rechtsanwaltskammer (§ 73 Abs. 2 Nr. 3, Abs. 5 BRAO). Eine weitere Möglichkeit der außergerichtlichen Streitbeilegung besteht bei der Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft (§ 191 f BRAO) bei der Bundesrechtsanwaltskammer.